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BRdigital — das BR-Büro für die Hosentasche

Das BR-Büro für die Hosentasche Digitale Helfer werden zunehmend wichtiger für die Arbeit im Betriebsrat. Uwe Knape, Geschäftsführer der arbeitsorientierten Beratung interPartner GmbH, zur neuen App BRdigital. Sie bietet viele Möglichkeiten, datenschutzkonform und nach den Vorschriften des BetrVG, die gesamten Abläufe im Gremium individuell zu organisieren und entlastet von Routinen.

Digitale Helfer wer­den zuneh­mend wich­ti­ger für die Arbeit im Betriebsrat. Uwe Knape, Geschäftsführer der arbeits­ori­en­tier­ten Beratung interPartner GmbH, im Interview mit der Zeitschrift “Arbeitsrecht im Betrieb” zur neu­en App BRdigital. Sie bie­tet vie­le Möglichkeiten, daten­schutz­kon­form und nach den Vorschriften des BetrVG, die gesam­ten Abläufe im Gremium indi­vi­du­ell zu orga­ni­sie­ren und ent­las­tet von Routinen.

Was bie­tet BRdigital dem Betriebsrat?
BRdigital ist die ers­te Software, die den Betriebsrat (BR) in sei­ner täg­li­chen Arbeit DSGVO-kon­form und vor allem nach den Vorschriften des BetrVG unter­stützt. Dabei haben wir gro­ßen Wert dar­auf­ge­legt, den BR nicht in sei­ner Entscheidungsfreiheit, wie er Themen inhalt­lich und orga­ni­sa­to­risch behan­delt, zu beschnei­den. Die Interpretation, wie was zu bear­bei­ten ist, woll­ten wir nicht in ein Regelwerk über­füh­ren oder einer Kl über­las­sen. Betriebsratsarbeit ist ech­te Kümmererarbeit. Da braucht ein Betriebsrat jede Freiheit zu han­deln, das darf nicht durch Standardinterpretationen des Gesetzes, sozu­sa­gen »von außen«, beschnit­ten werden.

Ein Beispiel: Software wird heu­te benut­zer­be­zo­gen ver­kauft. Ein Siebener-Gremium erhält sie­ben Zugangsberechtigungen, even­tu­ell auch noch für die Ersatzmitglieder. So funk­tio­niert BR-Arbeit aber nicht. Deshalb ist BRdigital anhand der Betriebsgrößen lizen­siert, so wie es im BetrVG steht.

Was sind die wich­tigs­ten Features?
Wohl die wich­tigs­te Eigenschaft ist die Sicherheit, dass nie­mand die Dokumente des Gremiums mit­le­sen kann. Kein Systemadministrator, weder von einem Hostinganbieter noch vom Arbeitgeber. Jedes BR-Mitglied erhält einen indi­vi­du­el­len Zugang, das ermög­licht jedem immer die eige­ne per­sön­li­che Perspektive auf sei­ne Aufgaben.

Inhaltlich bie­tet die App dem Betriebsrat die Möglichkeit, sei­ne Ausschüsse, Arbeits- und Projektgruppen so abzu­bil­den, wie er sei­ne Arbeit struk­tu­riert hat. Sie ent­las­tet ihn bei den Routinen. Wenn z. B. ein Sitzungsprotokoll im ent­spre­chen­den Ausschuss abge­legt wird, unter­rich­tet BRdigital alle Ausschussmitglieder per Mail dar­über. Dabei wird nicht das Protokoll ver­schickt. Jeder erhält einen Link mit dem Hinweis, dass das Protokoll ver­füg­bar ist. BRdigital ver­wal­tet Termine, die man in den per­sön­li­chen Kalender über­neh­men kann.

Ein inter­ner Chat ermög­licht es, sich in ver­teilt arbei­ten­den Gremien mit Kolleginnen und Kolegen aus­zu­tau­schen, die auch gera­de online sind. Wird der Chat ver­las­sen, wer­den die Inhalte gelöscht. Der Zugang ist Browserbasiert, sozu­sa­gen das BR-Büro für die Hosen- und Aktentasche, egal ob Handy, Tablet oder PC genutzt wird.

Benötige ich dafür IT- oder ande­re Vorkenntnisse?
Das ist eines der gro­ßen Alleinstellungsmerkmale. Weder für die Einrichtung noch für den Betrieb wer­den spe­zi­el­le IT-Kenntnisse benö­tigt. Ein kom­pak­ter Assistent führt durch die Einrichtung. Im lau­fen­den Betrieb braucht es kein Handbuch. Die not­wen­di­gen Einstellungen, wie das Einladen einer wei­te­ren Person, das Erstellen eines Projekts, wer­den über das Sekretariat gesteu­ert. Alles durch die Kolleginnen und Kollegen selbst. Intuitiv und trans­pa­rent, wer gera­de etwas tun darf.

Welche Rolle spielt der Datenschutz?
BRdigital ist ein Kind der gestie­ge­nen Datenschutzanforderungen an den BR. Für die Entwicklung haben wir eng mit Datenschutz- und Arbeitsrechtsexperten zusam­men­ge­ar­bei­tet. Mit der Einführung des §79a ins BetrVG und den bereits vor­han­de­nen Urteilen dazu muss jedem Betriebsrat klar sein, wie wich­tig das Thema für die Organisation sei­ner eige­nen Arbeit ist. BRdigital berück­sich­tigt die Regeln des Datenschutzes und die Bestimmungen des BetrVG gleichermaßen.

 

Das Interview mit Uwe Knape führ­te die Redaktion der Zeitschrift “Arbeitsrecht im Betrieb” (AiB) und erschien in der Ausgabe 09|2024 auf Seite 7.

Weitere Informationen zu BRdigital

Leistungen der interPartner GmbH zur Einführung von BRdigital